Verbotsstein

Stein an der alten Taubenlochstrasse mit Inschrift: VERBOTEN OHNE RADSCHUH ZU SPANNEN BEY 4 FRANKEN BUSSE DEFENDUE DENRAYER SANS SABOTS   Im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz heisst es dazu: «In diesen Jahren [1814–1830] wurde wohl auch der Spannverbotsstein zwischen Bözingen und Frinvillier aufgestellt. Im Kanton Bern waren die Fuhrwerke seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts dazu verpflichtet, Radschuhe mitzuführen, und steile Strassen wurden mit Spannverbot belegt. 1822 stellte die Strassen-Kommission fest, dass diese Gebote schlecht befolgt wurden. Deshalb sollte eine zweisprachige Publikation erfolgen, «dass alles Spannen der Räder an Fuhrwerken und Lastwagen ohne unterlegten gesetzlichen Radschuh auf Haupt- und Nebenstrassen wie auf Wegen verboten sei» (zit. nach WEBER 1976: 81), bei einer Busse von 4 Franken. Zur Signalisation an den Strassen wurden hölzerne und blecherne Tafeln, aber auch Steine in Form von Stundensteinen verwendet.»   Mehr dazu auch bei: Weber, Berchtold 1976: Stundensteine im Kanton Bern. In: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde. Bd. 38, Seiten 73-82.

Grösse/Gewicht

ca. 150 cm

Material

Jurakalkstein

Alter/Jahrgang

1822 oder kurz danach

Herkunft/Hersteller

1822 oder kurz danach

Verwendungszweck

Verbotsstein

Aktueller Standort

alte Taubenlochstrasse (Römerstrasse), Koord. 586 575/223 575

Weshalb das Objekt ins Kantonsmuseum gehört

Der Verbotsstein erinnert an die Zeit, als Holz- und andere Transporte noch mit Pferdefuhrwerken ausgeführt wurden. Die schon stark verwitterte Inschrift besagt, dass es verboten sei, die talwärtsführende Strasse mit anderen Bremsvorrichtungen als mit Radschuhen (auch Spannschuhe oder Hemmschuhe geannt) zu befahren.

Zusammen eingereicht mit

Eherne Hand

Entdeckt und eingereicht von

Margrit, 67, Biel

Wir bedanken uns herzlich bei den Sponsoren des «anderen» Kantonsmusems:  Pro Helvetia | Avina Stiftung | Berner Burgergemeinde | Swisslos / Kultur Kanton Bern