Verbotsstein

Stein an der alten Taubenlochstrasse mit Inschrift: VERBOTEN OHNE RADSCHUH ZU SPANNEN BEY 4 FRANKEN BUSSE DEFENDUE DENRAYER SANS SABOTS Im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz heisst es dazu: «In diesen Jahren [1814–1830] wurde wohl auch der Spannverbotsstein zwischen Bözingen und Frinvillier aufgestellt. Im Kanton Bern waren die Fuhrwerke seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts dazu verpflichtet, Radschuhe mitzuführen, und steile Strassen wurden mit Spannverbot belegt. 1822 stellte die Strassen-Kommission fest, dass diese Gebote schlecht befolgt wurden. Deshalb sollte eine zweisprachige Publikation erfolgen, «dass alles Spannen der Räder an Fuhrwerken und Lastwagen ohne unterlegten gesetzlichen Radschuh auf Haupt- und Nebenstrassen wie auf Wegen verboten sei» (zit. nach WEBER 1976: 81), bei einer Busse von 4 Franken. Zur Signalisation an den Strassen wurden hölzerne und blecherne Tafeln, aber auch Steine in Form von Stundensteinen verwendet.» Mehr dazu auch bei: Weber, Berchtold 1976: Stundensteine im Kanton Bern. In: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde. Bd. 38, Seiten 73-82.
Grösse/Gewicht
ca. 150 cm
Material
Jurakalkstein
Alter/Jahrgang
1822 oder kurz danach
Herkunft/Hersteller
1822 oder kurz danach
Verwendungszweck
Verbotsstein
Aktueller Standort
alte Taubenlochstrasse (Römerstrasse), Koord. 586 575/223 575
Weshalb das Objekt ins Kantonsmuseum gehört
Der Verbotsstein erinnert an die Zeit, als Holz- und andere Transporte noch mit Pferdefuhrwerken ausgeführt wurden. Die schon stark verwitterte Inschrift besagt, dass es verboten sei, die talwärtsführende Strasse mit anderen Bremsvorrichtungen als mit Radschuhen (auch Spannschuhe oder Hemmschuhe geannt) zu befahren.
Zusammen eingereicht mit
Entdeckt und eingereicht von
Margrit, 67, Biel